Was tun im Notfall

Zuerst muss ein Arzt gerufen werden.
Deshalb ist ein Notruf unter der Telefonnummer 112, besonders nach einem Unfall oder einer plötzlichen lebensbedrohenden Erkrankung, die richtige Maßnahme um lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten. Beachten Sie, dass der Notruf einige wichtige Informationen enthalten sollte:

Wer meldet
(Sagen Sie Ihren Namen)
  Was ist passiert
(Schildern Sie kurz den Vorfall)
  Wo ist es passiert
(Zu welcher Adresse soll der Arzt kommen)
  Wie viele Verletzte
(Wie vielen Personen soll geholfen werden)
  Welche Verletzung
(Beschreiben Sie kurz den Zustand der Person)

In sonstigen Fällen informieren Sie Ihren Hausarzt oder dessen Vertreter.

Was tun im Trauerfall

Wenn der Arzt den Tod des Angehörigen festgestellt hat, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Diese muss er beim Verstorbenen zurücklassen. Benachrichtigen Sie nun das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.Das Bestattungshaus Krisinger steht Ihnen Tag und Nacht unter der Telefonnummer (0 22 33) 96 52 00 zur Verfügung.
In dieser schwierigen Lage können Sie sich auf unsere Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen verlassen.
Wie lange der Verstorbene nun daheim verbleibt, liegt bei Ihnen. Bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt.
Eine Erdbestattung muss bis zu 8 Tagen nach dem Tod erfolgen. Ein Mitarbeiter unseres Bestattungsunternehmens wird ein Gespräch mit Ihnen führen, in dem alle weiteren Fragen besprochen werden. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder in den Besprechungsräumen des Bestattungsinstituts.

Wir benötigen folgende Unterlagen
  Personalausweis
  Stammbuch oder Heiratsurkunde
  Sterbeurkunde des Ehepartners
  Scheidungsurteil
  Geburturkunde (nur bei Ledigen)
  Graburkunde

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